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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der MDH Distribution GbR, Scholtenstraße 1, 47443 Moers

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des §14 BGB. Der Verkauf an Verbraucher ist ausdrücklich ausgeschlossen. MDH Distribution GbR behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Schweigen auf AGB des Käufers gilt nicht als Zustimmung.

(3) Durch Aufgabe einer Bestellung erkennt der Käufer diese AGB vollständig und vorbehaltlos an.

(4) Diese AGB wurden in deutscher Sprache verfasst. Die deutsche Fassung ist die einzig rechtsverbindliche Version. Die englische Übersetzung dient ausschließlich zu Informationszwecken. Bei Widersprüchen, Unklarheiten oder Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung gilt ausschließlich die deutsche Version.

§ 2 Liefertermine und Lieferfristen

(1) Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich und in jedem Fall unverbindlich, es sei denn, sie wurden in einem separaten schriftlichen Dokument ausdrücklich als verbindlich vereinbart und von einem Gesellschafter der MDH Distribution GbR eigenhändig unterzeichnet.

(2) Angaben zu Lieferterminen in Auftragsbestätigungen, Rechnungen, E-Mails, Angeboten oder sonstigen Dokumenten — gleich welcher Art — begründen keine verbindliche Lieferzusage und stellen ausschließlich unverbindliche Schätzwerte dar.

(3) Selbst eine schriftliche Terminangabe auf einer Rechnung begründet keinen einklagbaren Anspruch auf Lieferung zu diesem Termin, sofern keine gesonderte schriftliche Verbindlichkeitserklärung gemäß Abs. 1 vorliegt.

(4) Ansprüche wegen Lieferverzögerung — insbesondere Schadensersatz oder Rücktritt — sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

§ 3 Zahlung und Verzug

(1) Alle Rechnungen sind innerhalb von 7 (sieben) Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug in voller Höhe zu begleichen.

(2) Abweichende Zahlungsfristen sind vollständig ausgeschlossen. Ankündigungen des Käufers, nicht oder verspätet zahlen zu können — gleich aus welchem Grund — entbinden nicht von der Zahlungspflicht und haben keinerlei Auswirkung auf Verzugseintritt oder Verzugsfolgen.

(3) Der Käufer befindet sich automatisch und ohne jede weitere Mahnung oder Aufforderung ab dem ersten Kalendertag nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug (§286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Einer Mahnung bedarf es ausdrücklich nicht.

(4) Ab dem ersten Verzugstag werden kumulativ folgende Kosten fällig:

  • a) Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. (§288 Abs. 2 BGB) — täglich berechnet
  • b) Verzugspauschale von 40,00 € (§288 Abs. 5 BGB) — sofort fällig
  • c) Vertragsstrafe in Höhe von 2% des offenen Rechnungsbetrags pro angefangenem Verzugstag (§§339ff BGB) — mindestens jedoch 15,00 € pro Tag — kumulierend bis zur vollständigen Zahlung
  • d) Sämtliche Inkasso-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten trägt vollständig der Käufer

(5) Sobald eine einzige Rechnung in Verzug gerät, werden ALLE offenen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung sofort und ohne weitere Ankündigung fällig.

(6) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt:

  • a) Alle weiteren Lieferungen sofort einzustellen
  • b) Nur noch gegen Vorkasse zu liefern
  • c) Bereits produzierte oder reservierte Ware anderweitig zu verkaufen
  • d) Den Vertrag fristlos zu kündigen

Schadensersatzansprüche des Käufers hieraus sind ausgeschlossen.

(7) Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind vollständig ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.

(8) Zahlungen werden stets zunächst auf Kosten, dann auf Vertragsstrafen, dann auf Zinsen, dann auf die älteste Hauptforderung angerechnet, unabhängig von anderslautenden Tilgungsbestimmungen des Käufers.

§ 4 Transportschäden, Mängelrüge und Gewährleistung (§377 HGB)

(1) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Anlieferung sofort, vollständig und sorgfältig in Anwesenheit des Fahrers/Spediteurs zu prüfen. Dies gilt ohne Ausnahme für jeden einzelnen Karton und jede einzelne Wareneinheit.

(2) Sämtliche Mängel und Schäden — ob sichtbar oder nicht sofort erkennbar — gelten als bei Anlieferung vorhanden und müssen ausnahmslos in Anwesenheit des Fahrers/Spediteurs dokumentiert werden. Erforderlich ist zwingend:

  • a) Schriftliche Schadensprotokollierung auf dem Lieferschein/Frachtbrief mit genauer Beschreibung JEDES betroffenen Artikels und JEDES Kartons
  • b) Fotografische Dokumentation JEDES beanstandeten Kartons von außen UND innen, JEDER beanstandeten Ware einzeln, mit sichtbarem Datum, Uhrzeit und Lieferscheinnummer im Bild
  • c) Eigenhändige Unterschrift des Fahrers/Spediteurs auf dem Schadensdokument
  • d) Eigenhändige Unterschrift des Empfängers auf dem Schadensdokument
  • e) Eine Kopie des unterzeichneten Schadensdokuments verbleibt beim Käufer, eine beim Fahrer — beide Parteien müssen ein Exemplar besitzen

(3) Eine nachträgliche Mängelrüge — jede Reklamation nach abgeschlossener Anlieferung — ist vollständig und unwiderruflich ausgeschlossen, unabhängig ob der Mangel als „versteckt“ bezeichnet wird, wann der Mangel angeblich entdeckt wurde, aus welchem Grund die Dokumentation bei Anlieferung unterblieb oder welche sonstigen Umstände der Käufer geltend macht.

(4) Ware die ohne Vorbehalt und ohne Schadensdokumentation gemäß Abs. 2 angenommen wurde, gilt unwiderruflich als vertragsgemäß, vollständig und mängelfrei geliefert. Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen mit Annahme der Ware ohne Vorbehalt vollständig.

(5) Bei Abholung im Lager der MDH Distribution GbR gilt: Mängel müssen vor Ort bei Abholung in Anwesenheit eines Mitarbeiters dokumentiert werden:

  • a) Schriftliches Abholprotokoll mit Beschreibung jedes beanstandeten Artikels
  • b) Unterschrift des MDH-Mitarbeiters und des Abholenden
  • c) Beide Parteien erhalten ein Exemplar

Nach Verlassen des Lagers sind keine Reklamationen mehr möglich.

(6) Reklamationen per Telefon, WhatsApp, Messenger oder mündlich werden unter keinen Umständen akzeptiert und lösen keinerlei Rechte aus.

(7) Die vollständige Beweislast für das Vorliegen eines Mangels bei Anlieferung sowie für die ordnungsgemäße Dokumentation gemäß Abs. 2 liegt beim Käufer.

(8) Eigenmächtige Rücksendungen ohne schriftlich vorliegendes, beidseitig unterzeichnetes Schadensdokument gemäß Abs. 2 werden nicht angenommen und auf Kosten des Absenders zurückgesandt.

§ 5 Haltbarkeit / Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)

(1) Angaben zum MHD sind, sofern nicht in einem separaten schriftlichen Dokument ausdrücklich vereinbart, vollständig unverbindlich.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, das MHD VOR Bestellung schriftlich anzufragen, sofern es für seine Geschäftstätigkeit relevant ist. Unterlässt er dies, verzichtet er unwiderruflich auf jede Reklamation wegen des MHD.

(3) Reklamationen wegen eines aus Sicht des Käufers zu kurzen MHD sind vollständig ausgeschlossen, sofern keine schriftliche MHD-Vereinbarung vor Vertragsschluss vorliegt.

(4) Marktübliche Schwankungen beim MHD von bis zu 20% gegenüber einer etwaigen Angabe gelten als vertragsgemäß und begründen keinerlei Ansprüche, soweit die Ware im normalen Handelsbetrieb verwertbar bleibt.

§ 6 Keine Rücknahme

(1) Eine Rücknahme von Waren ist vollständig und bedingungslos ausgeschlossen.

(2) Ausnahmen gelten ausschließlich bei berechtigten, fristgerecht und formgerecht gemäß §4 Abs. 2 gerügten und von MDH Distribution GbR schriftlich anerkannten Mängeln.

(3) Eigenmächtige Rücksendungen ohne vorherige schriftliche Genehmigung werden nicht angenommen, auf Kosten des Absenders zurückgesandt und begründen einen Schadensersatzanspruch von MDH Distribution GbR gegen den Käufer in Höhe aller entstandenen Kosten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung ALLER Forderungen aus der gesamten laufenden Geschäftsbeziehung — nicht nur der jeweiligen Lieferung — Eigentum der MDH Distribution GbR (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

(2) Der Käufer darf Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb weiterverkaufen, tritt jedoch bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte in voller Höhe an MDH Distribution GbR ab.

(3) Bei Zahlungsverzug ist MDH Distribution GbR berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Ankündigung und auf Kosten des Käufers herauszuverlangen und abzuholen.

(4) Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt stets für MDH Distribution GbR als Hersteller im Sinne des §950 BGB, ohne uns zu verpflichten.

§ 8 Haftungsbeschränkung

(1) Schadensersatzansprüche des Käufers — gleich aus welchem Rechtsgrund — sind vollständig ausgeschlossen.

(2) Ausgenommen sind ausschließlich Schäden die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MDH Distribution GbR oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Nettorechnungswert der betroffenen Lieferung.

(4) Jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle oder sonstige Vermögensschäden des Käufers ist vollständig ausgeschlossen.

(5) Ansprüche des Käufers verjähren — soweit gesetzlich zulässig — in 6 Monaten ab Lieferdatum.

(6) MDH Distribution GbR haftet nicht für Schäden die durch unsachgemäße Lagerung, Weiterverarbeitung oder Handhabung durch den Käufer entstehen.

§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Moers.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(3) Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: März 2026